Informationen zur Rücknahme von Verpackungen,
Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten 

Hinweis zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen

Gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackV) ist Hilfsmittelbedarf Gutzeit dazu verpflichtet, Verkaufsverpackungen ohne Kennzeichnung eines Systems der flächendeckenden Entsorgung für den Endverbraucher unentgeltlich zurück zu nehmen.

Sie können deshalb gebrauchte Verpackungen, wenn diese restentleert sind, auf unsere Kosten an uns versenden.

Eine Versendung kann erfolgen an:

Hilfsmittelbedarf Gutzeit, Inhaber: Michael Gutzeit, Starenweg 11 , 71394 Kernen i.R.

Sofern wir die Rückholung der Verkaufsverpackung bei Ihnen in die Wege leiten sollen, können Sie uns unter der Telefonnummer 07151/6046743 kontaktieren, um die Rückholung zu veranlassen.

Hinweise zur Batterieentsorgung 

Gemäß der gesetzlichen Regelung dürfen Batterien/Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endverbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurück zu geben.

Als Endverbraucher können Sie Batterien/Akkus nach Gebrauch an einen Vertreiber in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe an eingerichteten Sammelstellen (z.B. von Kommunen oder dem Handel) unentgeltlich zurück geben. Sie können Batterien und Akkus auch an uns unentgeltlich zurück senden.

Soweit Batterien oder Akkus Schadstoffe enthalten, sind diese mit dem Symbol „durchkreuzte Mülltonne“ gekennzeichnet, unter Angabe der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes (z.B.: „Pb“ steht für Blei; „Cd“ steht für Cadmium, „Hg“ steht für Quecksilber).

Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten 

Einige von „Hilfsmittelbedarf Gutzeit“ gehandelte Waren beinhalten elektronische bzw. elektrotechnische Bauteile.

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind im Rahmen des § 7 ElektroG verpflichtet, alle Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13.08.2005 in den Verkehr gebracht werden mit einer Herstelleridentifikation und dem Zeitpunkt der erstmaligen Inverkehrbringung des Geräts zu versehen. Diese Geräte sind vom Hersteller gemäß des Anhang II (Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten) nach § 7 ElektroG durch eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern kenntlich zu machen. Hersteller sind gemäß § 10 ElektroG zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet.

Besitzer von Altgeräten haben gemäß § 9 ElektroG Elektro- und Elektronikgeräte einer von unsortiertem Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Die von „Hilfsmittelbedarf Gutzeit“ gehandelten Elektro- und Elektronikgeräte können Sie, sofern Sie das ausgediente Gerät in einem Privathaushalt genutzt haben. bei den durch die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Sammelstellen/Sammelsystemen unentgeltlich abgeben.

Andere Nutzer als private Haushalte können die bei „Hilfsmittelbedarf Gutzeit“ erworbene Elektro- bzw. Elektronikgeräte beim jeweiligen Hersteller zurück geben. Insoweit sind wir Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme behilflich.